Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Fotoatelier

„Liebenswerte Fotografie“ von Stefanie Sträßner


§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen (AGB)


Der Auftraggeber erkennt durch seine Auftragserteilung die Geschäftsbedingungen an. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle von der Fotografin Stefanie Sträßner (nachfolgend „Fotografin”) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden zu Verträgen oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt


§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungen, Fotorechte


Meine Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen erst mit der Zusendung des Auftrags (z.B. per E-Mail) zustande.

Die Fotografin ist Urheberin im Sinne des Gesetzes.

Die Bilder der Fotografin dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Nennung: „Liebenswerte Fotografie” abgedruckt werden. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. COPYRIGHT-Aufdrucke auf den Fotos dürfen nicht entfernt werden.

Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden gestattet. Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Sämtliche Fotos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fotografin.

Veränderungen der Fotos durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden.

Die Fotografin ist berechtigt aber nicht verpflichtet die digitalen Daten für maximal 6 Monate zu archivieren. Für Datenverluste bei der Archivierung der Lichtbilder kann generell keine Haftung übernommen werden. Bei Weitergabe der Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte an den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verpflichtung der weiteren Archivierung. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr.


§ 3 Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte


Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden


Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).


§ 5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum der Fotografin


Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Die Auswahl der dem Kunden zur Verfügung gestellten Fotos obliegt allein der Fotografin. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.


§ 6 Rücktritt des Kunden


Tritt der Kunde mit Einverständnis der Fotografin weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 50,00€ als Ausfallhonorar an die Fotografin zu zahlen.

Bei Rücktritt weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Fototermin sind 100,00€ als Ausfallhonorar fällig. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

Bei Anmeldungen zum Neugeborenenshooting sollten sich die Kunden bis 2 Wochen nach dem notieren Entbindungstermin bei der Fotografin melden. Andernfalls sind 50,00€ als Ausfallhonorar an die Fotografin zu zahlen.



Gebucht wurde Frau Stefanie Sträßner, weil der Stil der Fotografie sowie die Bearbeitung gefällt. Sollten dem Paket entsprechend nicht genügend Bilder zur Auswahl des Auftraggebers kommen, zB. nicht gefallen auf den Bildern, gibt’s es keine Rückerstattung des gezahlten Betrages. Statt dessen können z.B. Fotos gedoppelt werden, dh. mehrfach in den Druck gegeben werden.

Es gibt nicht die Möglichkeit, bei einem Schwangerschaftsshooting Bilder zu sparen, um diese dann bei dem Babyshooting mit zuzunehmen bzw. auszugleichen.


§ 7 Haftung der Fotografin


Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.


§ 8 Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Vertragsnehmers. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.


§ 9 Schlussbestimmungen


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.